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Selbstbestimmungsrecht von Mädchen* und jungen Frauen*

Selbstbestimmungsrecht von Mädchen* und jungen Frauen*

Zu dem Themenfeld Selbstbestimmung fassen wir auch Themen wie die Novellierung des Sexualstrafrechtes, Zwangsverheiratung und Kinderehen, Genitalverstümmelung und Sexualität.

Die LAG Autonome Mädchenhäuser/ feministische Mädchenarbeit NRW hat vor Jahren die Rechte von Mädchen* als Forderung an Politik und Gesellschaft formuliert. Heute sind sie ebenso aktuell wie noch vor 20 Jahren. Die Fachstelle macht Mädchen* ihre Rechte bewusst und fordert sie gleichzeitig in gesellschaftspolitischen Zusammenhängen ein.

Mädchenrechte

  • Mädchen* haben das Recht auf unvoreingenommene Unterstützung und Akzeptanz ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Identitäten.
  • Mädchen* haben das Recht auf Anerkennung ihrer Fähigkeiten und Berücksichtigung ihrer Interessen. Mädchen* sind eigenständige Persönlichkeiten.
  • Mädchen* haben das Recht auf einen uneingeschränkten Zugang zu Bildung und zu politischer wie gesellschaftlicher Partizipation.
  • Mädchen* haben das Recht auf ein Leben frei von Gewalt und Missachtung.
  • Mädchen* haben das Recht, zu entscheiden, wie sie leben wollen.
  • Mädchen* haben das Recht auf Liebe, Respekt und Freiheit.
  • Mädchen* haben das Recht auf eigene Räume, um sich zu entdecken und auszuprobieren.
  • Mädchen* haben das Recht auf geschützte Räume, in denen sie über erlebte Gewalt, Abwertung und Diskriminierung sprechen können. Sie haben das Recht auf parteiliche Hilfe und Unterstützung.

Mädchen* haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Sexismus

Mein Körper gehört mir

Mädchen* sind von unterschiedlichen Formen von Gewalt/sexualisierter Gewalt betroffen. Sie berichten von sexuellen Übergriffen und sexistischen Erlebnissen. Nicht alle gehen damit an die Öffentlichkeit und suchen sich Unterstützung. Es gibt ein großes Dunkelfeld. 

Die #MeToo-Bewegung hat deutlich gemacht, wie hoch die Dunkelziffer bei sexueller Gewalt und sexistischen Übergriffen ist. Daher wird nun in NRW -genau wie in Niedersachsen- eine Dunkelfeldstudie durchgeführt.  Bei der Dunkelfeldstudie in Niedersachsen wurde festgestellt, dass viele Mädchen* und Frauen* ihr Erleben als Einzelschicksal empfunden haben. Sie haben sich gegen eine Anzeige entschieden, haben es mit sich selber ausgemacht und dachten, dass ihnen nicht geglaubt wird.  

Präventionsangebote können Mädchen* darin bestärken, Grenzverletzungen ernst zu nehmen, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich Hilfe zu holen. Dies gilt für Mädchen* mit und ohne Migrationshintergrund. 

2017 wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Durch die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" stellt die Reform eine erhebliche Verbesserung für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dar. Hier gilt es die Mädchen* über ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu informieren. 

Die Fachstelle führt derzeit einen interkulturellen Dialog mit jungen Fachfrauen* über Problemlagen im Zusammenhang mit sexueller Selbstbestimmung. Hierbei wird neben dem neuen Sexualstrafrecht und den festgelegten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, auch über die persönliche und gesellschaftliche Freiheit vor Übergriffen verbaler, nonverbaler und körperlicher Art, die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentitäten und multiple Lebensentwürfe diskutiert.

Mädchen* haben das Recht selbst zu entscheiden, ob und wen sie heiraten

Das Thema Zwangsheirat ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt in der Fachstelle. Neben dem gesetzlichen Verbot von Zwangsheirat gilt seit 2017 das Verbot von sogenannten Kinderehen. Die Fachstelle befasst sich aktuell mit den Inhalten des Gesetzes, der Umsetzung in der Praxis sowie den daraus resultierenden Anforderungen u.a. bzgl. einer Angebotsstruktur für betroffene Mädchen*.